Vorgehen bei Fehlzeiten

Das BBZ Schmalkalden ist eine berufliche Schule und deshalb gilt für unsere Schule die
Thüringer Allgemeine Schulordnung für die berufsbildenden Schulen (ThürASObbS).

Diese regelt das Verfahren bei Fehlzeiten wie folgt:

§ 5 Verhinderung

§ 6 Befreiung

§7 Beurlaubung

Eine entsprechende Belehrung dazu führen die Klassenlehrer zu Beginn eines jeden Halbjahres durch. Diese sind auch Ansprechpartner bei weiteren Fragen.


Haus – und Schulordnung

Haus – und Schulordnung des BBZ Schmalkalden Stand 01.02.2025

Evakuierungs – und Brandschutzordnung

Evakuierungsordnung des BBZ Schmalkalden Stand 01.02.2025

Brandschutzordnung des BBZ Schmalkalden Stand 01.02.2025

Organigramm

Organigramm Stand 11.02.2025

Beschwerdemangement

Beschwerdemanagement Stand 07.01.2025

Infektionsschutz (Masern)

Am 1. März 2020 ist das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)“ in Kraft getreten. Das Gesetz gilt für Gemeinschaftseinrichtungen, wie die allgemein- und berufsbildenden Schulen; für letztere nur soweit überwiegend minderjährige Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen. Die jeweilige Leiterin bzw. der jeweilige Leiter der Gemeinschaftseinrichtung, d.h. die Schulleiterin bzw. der Schulleiter sind für die Umsetzung verantwortlich. Bewerber bzw. Sorgeberechtigte sind danach verpflichtet, vor Beginn der Ausbildung einen entsprechenden Nachweis zu erbringen

Informationen für Sorgeberechtigte und Bewerber