Vorgehen bei Fehlzeiten
Das BBZ Schmalkalden ist eine berufliche Schule und deshalb gilt für unsere Schule die
Thüringer Allgemeine Schulordnung für die berufsbildenden Schulen (ThürASObbS).
Diese regelt das Verfahren bei Fehlzeiten wie folgt:
§ 5 Verhinderung
§ 6 Befreiung
§7 Beurlaubung
Eine entsprechende Belehrung dazu führen die Klassenlehrer zu Beginn eines jeden Halbjahres durch. Diese sind auch Ansprechpartner bei weiteren Fragen.
Haus – und Schulordnung
Haus – und Schulordnung des BBZ Schmalkalden Stand 01.02.2025
Evakuierungs – und Brandschutzordnung
Evakuierungsordnung des BBZ Schmalkalden Stand 01.02.2025
Brandschutzordnung des BBZ Schmalkalden Stand 01.02.2025
Organigramm
Beschwerdemangement
Beschwerdemanagement Stand 07.01.2025
Infektionsschutz (Masern)
Am 1. März 2020 ist das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)“ in Kraft getreten. Das Gesetz gilt für Gemeinschaftseinrichtungen, wie die allgemein- und berufsbildenden Schulen; für letztere nur soweit überwiegend minderjährige Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen. Die jeweilige Leiterin bzw. der jeweilige Leiter der Gemeinschaftseinrichtung, d.h. die Schulleiterin bzw. der Schulleiter sind für die Umsetzung verantwortlich. Bewerber bzw. Sorgeberechtigte sind danach verpflichtet, vor Beginn der Ausbildung einen entsprechenden Nachweis zu erbringen