Informationen zum Schüler – Deutschlandticket
Die Schüler in Vollzeit (BG/BFS/BVJ) des BBZ Schmalkalden bekommen das Schüler-Deutschlandticket des MBB erst ab dem 1.9.2025.
Die ersten drei Wochen für den Monat August können alle berechtigten Schüler (BG/BFS/BVJ) mit Wochenkarten überbrücken,
die sie über das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen erstattet bekommen.
Antragsformular Schüler-Deutschlandticket für das Schuljahr 2025/2026
Informationen zum neuen Schüler-Deutschlandticket im Landkreis Schmalkalden-Meiningen zum Schuljahr 2025/2026
Ablauf und Informationen MBB
FAQ Katalog: Neues Schüler-Deutschlandticket im Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an verwaltung@bbzsm.de
Fahrkostenerstattung Berufsfachschule und BVJ (1. Jahr)
Für Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Schüler mit einem Schulweg von mehr als 3 km erhalten eine kostenlose Buskarte für das gesamte erste Schuljahr. Im zweiten Ausbildungsjahr erfolgt die Abrechnung über ein Kostenrückerstattungsverfahren mit dem Landratsamt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Verwaltung (03683 6963-13).
Für Schüler mit Wohnsitz außerhalb des Landkreises Schmalkalden Meiningen
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Landratsamt oder die zuständige Stadtverwaltung (kreisfreien Städte).
Fahrkostenerstattung Berufliches Gymnasium und Berufsfachschule (2. Jahr)
Für Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Schüler mit einem Schulweg von mehr als 3 km geben bis zum 30.9. das ausgefüllte Formular „Antrag auf Übernahme“ zur Weiterleitung an das LRA Meiningen im Sekretariat bei Frau Herbarth ab.
Anträge werden am ersten Schultag ausgegeben
Daraufhin ergeht ein Bescheid des LRA mit wichtigen Informationen an die Privatadresse der angemeldeten Schüler. Das Formular zur monatlichen bzw. schulhalbjährlichen Erstattung liegt dem LRA – Bescheid bei.
Die ausgefüllten Erstattungsanträge müssen zu den jeweiligen Terminen erst dem Klassenlehrer vorgelegt und dann im Sekretariat bei Frau Herbarth abgegeben werden.
Für Schüler mit Wohnsitz außerhalb des Landkreises Schmalkalden Meiningen
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Landratsamt oder die zuständige Stadtverwaltung (kreisfreien Städte).