Berufsbildungszentrum
Staatliche berufsbildende Schulen
ElterninformationAnsprechpartner:
Herr Hörning
Tel.: 03683/6963-0 oder -36

TI-Nspire CX CAS


An Thüringer Gymnasien werden Taschenrechner mit Computeralgebrasystem (CAS) genutzt, deren Verwendung im Unterricht und in der Abschlussprüfung vorausgesetzt wird. Diese Rechner verfügen über einen hohen Funktionsumfang und sind zudem in der Lage, Messwerte über Sensoren erfassen. Schülerinnen und Schüler einer Schule sollten möglichst mit Geräten des gleichen Typs ausgerüstet sein, da die Bedienung neu erlernt werden muss.

Die Schul­konferenz des BBZ hat beschlossen, den TI-Nspire CX CAS (neues Modell: CX II-T CAS) im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht zu verwenden. Dieser Rechner wird an vielen Thüringer Schulen eingesetzt und ist im Internet gut dokumentiert. 
Uns ist bewusst, dass die Anschaffung des CAS-Rechners eine aufwändige Investition für Sie ist.

Sollten Sie aus finanziellen Gründen nicht zum Kauf eines solchen Gerätes in der Lage sein, bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit unserem Ansprechpartner auf.

Die Thüringer Prüfungsbestimmungen erlauben zudem den Einsatz eines elektronischen Wörter­buches.

Wir stellen unseren Schülern zur Abitur­prüfung im Fach Englisch ein solches Wörterbuch zur Verfügung, die Möglichkeit einer länger­fristigen Ausleihe besteht jedoch leider nicht.
Laut Lehrplan ist die Anschaffung nicht verpflichtend, wir setzen aber im Unterricht verstärkt auf dessen Verwendung und nutzen es zur Vorbereitung der schriftlichen Prüfung in Klasse 13.
Das elektronische Wörterbuch ist nur in der Prüfung erlaubt, wenn davor kontinuierlich mindestens 2 Jahre lang damit gearbeitet wurde. Ist das nicht der Fall, muss ein gedrucktes Exemplar verwendet werden.

Handys mit Wörterbuch sind im Unterricht grundsätzlich nicht erlaubt.

Die Fachkonferenz für Fremdsprachen hat das Modell Ex-Word-G570 C (oder auch Ex-Word-G560 C) von Casio als geeignet und empfehlenswert für die Prüfung eingestuft.


EWG-570C

Diese Modelle (EWG-570C oder 560C) können auch im Französisch- sowie Deutschunterricht verwendet werden, da sie über die entsprechenden Wörterbücher verfügen.

Leider ist in diesen Geräten kein Modul für Russisch enthalten.

Andere Modelle bieten nicht den nötigen Wortschatz für die Sekundarstufe II, können aber im Unterricht benutzt werden. Da es in Russisch und Französisch keine schriftlichen Prüfungen gibt, können in der täglichen Unterrichtsarbeit natürlich nach wie vor Papierwörterbücher verwendet werden.

Sollten Schülerinnen oder Schüler ein Tablet (und damit verbunden die entsprechende Wörterbuch- oder CAS-App) im Unterricht nutzen, ist das möglich. Sie sollten aber wissen, dass Tablets nur dann bei Leistungsnachweisen zugelassen sind, wenn alle Geräte entsprechend den Bestimmungen des Ministeriums gesperrt werden können. Das würde eine Registrierung über das Landratsamt notwendig machen und das Tablet wäre privat nur eingeschränkt nutzbar. Da z.Z. keine bindende Vorgabe über Typ oder Betriebssystem seitens des Ministeriums vorliegt, ist das noch nicht umsetzbar.

Im Zweifel oder bei anderen Fragen zur Anschaffung von Geräten wenden Sie sich bitte an:

Herr Hörning
Fachbereichsleiter Mathematik

ahoerning@bbzsm.de 

letzte Aktualisierung: 15.05.2025